Der Bezug einer LBG-Wohnung bedeutet gutes, sicheres und bezahlbares Wohnen. Voraussetzung für den Bezug einer unserer Wohnungen ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Als Mitglied der LBG genießt man den Vorteil des lebenslangen Wohnrechts.
Oft verändern sich die Lebenssituationen wie zum Beispiel durch Familienzuwachs oder durch Einschränkungen im Alter oder durch eine Erkrankung. Durch z.B. einen Badumbau oder einen Umzug in eine passende Wohnung versuchen wir unsere Mitglieder zu unterstützen. Unser Anspruch ist es immer die optimale Lösung zu finden.